Verpflichtungen als Kleingartenbesitzer

Mit dem Pachtvertrag habe ich nicht nur mein Gartenglück unterschrieben, sondern mich auch dazu verpflichtet innerhalb von 6 Monaten bestimmte Auflagen zu erfüllen. Zu den ersten Verpflichtungen als Kleingartenbesitzerin gehören:

  • Rückbau des illegalem Anschluss an die Kanalisation
  • Auffangen von Abwasser durch Neubau eines Abwasserauffangbehälter
  • 20m2 Wiederherstellung der kleingärtnerischen Nutzung durch Verringerung der Rasenfläche
  • Abriss des Kompost wegen brüchigem Mauerwerk
  • Abschluss Feuerversicherung
Vertragsauflagen bei Übernahme des Kleingartens

Hinzu kommt, dass man vieles im Kleingarten nicht einfach ändern kann und man einen Bauantrag stellen muss, der erst vom Vorstand des eigenen Kleingartenvereins und von dem eigenen Bezirksverband der Kleingärtner genehmigt werden muss. An diesen Punkten wird sehr deutlich, dass man als Kleingärtner kein Einsiedler ist, der machen kann, was er will, sondern das man Mitglied in einem Verein geworden ist, der sich an die Regeln des Kleingartengesetzes halten MUSS. Man ist Teil einer Gemeinschaft, in der es regelmäßig Vereinstreffen, Gartenbegehungen und zu leistende Arbeitsstunden gibt, an denen man zum großen Teil teilnehmen muss.

Wer also mehr Freiheiten möchte und weniger von anderen Mitmenschen abhängig sein möchte, der sollte sich noch mal genau überlegen, ob ein Schrebergarten in einem Kleingartenverein das Richtige für ist.

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